Barrierefreiheitserklärung

Die Ortsgemeinde Altenbamberg ist bemüht, ihre Website https://www.altenbamberg.com  barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) Rheinland-Pfalz sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit teilweise barrierefrei. Einige Inhalte und Funktionen entsprechen noch nicht vollständig den Anforderungen der BITV 2.0. Die Gemeinde arbeitet kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei formatiert
  • Bilder und Grafiken enthalten nicht durchgängig Alternativtexte
  • Die Tastaturbedienbarkeit ist nicht auf allen Seiten vollständig gewährleistet
  • Es fehlen Funktionen zur Kontrastanpassung und Schriftgrößenänderung

Diese Inhalte werden sukzessive überarbeitet.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14. Oktober 2025 erstellt. Grundlage war eine Selbstbewertung nach den Kriterien der BITV 2.0.

Feedback und Kontakt

Ortsgemeinde Altenbamberg
Verbandsbürgermeister Marc Ulrich
1. Beigeordnete Ingrid Dauer.

Kontakt:

E-Mail: info@altenbamberg.com

Wir sind bemüht, Ihre Hinweise zeitnah zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.

Schlichtungsverfahren

Wenn Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit nicht zufriedenstellend beantwortet wird, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 LGGBehM wenden:

Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Rheinland-Pfalz Postfach 3040 55020 Mainz

E-Mail: schlichtungsstelle@msagd.rlp.de

Web: https://www.menschenmitbehinderung.rlp.de