Donnerstag, 18.06.2020

Donnerstag, 24. Oktober 2019

Niederschrift

über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Altenbamberg am 24.10.2019 im Bürgerhaus Alsenztal

Beginn: 19.00 Uhr

Ende: 21:03 Uhr

Vorsitzender: Ortsbürgermeister Conrad

anwesend waren:

  • Beigeordnete Ingrid Dauer
  • Beigeordneter Edmund Ackermann

Die Ratsmitglieder:

  • Dilly-Kumpa, Alexandra
  • Laubenstein, Karl-Ernst
  • Paulus, Andreas
  • Saam, Stefan
  • Schlich, Daniel
  • Silbernagel, Marcus
  • van Elst, Ansgar

entschuldigt fehlten die Ratsmitglieder:

  • Borucki, Hendrik
  • Peter, Helmut
  • Häffner, Ottilia

außerdem waren anwesend:

Von der Verwaltung:

  • Frau Angela Schiffer (Schriftführer)

sonstige:

  • Herr Leyendecker, Forstverwaltung Bad Sobernheim (zu Top 2)
  • Frau Teller, Forstverwaltung Bad Sobernheim als Vertretung für Revierförster Herr Klaus Günter, (zu Top 2)
  • Herr Werner Nick, (zu Top 3)
  • vier Zuhörer

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ortsgemeinderates fest.

Änderungswünsche zur Tagesordnung:

Der Vorsitzende beantragt die Aufnahme der Berichterstattung zum Forstwirtschaftsplan als Tagesordnungspunkt.

Beschluss: die Aufnahme als Tagesordnungspunkt 2 wird einstimmig beschlossen

So dass sich die Tagesordnung folgendermaßen darstellt:

Tagesordnung

Öffentlich

  1. Einwohnerfragestunde
  2. Berichterstattung zum Forstwirtschaftsplan 2018 und Beschlussfassung zum Forstwirtschaftsplan 2020
  3. Beratung und Beschlussfassung zur Teilnahme an einem Flurbereinigungsverfahren
  4. Mitteilungen und Anfragen

zu Top 1: Einwohnerfragestunde

Von den anwesenden Bürgern werden keine Fragen gestellt, es liegt eine schriftliche Anfrage von Frau Evelyn Reuße-Weber bezüglich des dritten Bauabschnitts vor. Die Anfrage lautet wie folgt:

Wie viele Stellungnahmen/Fragen/Einwände/Ergänzungen wurden aufgrund der Veröffentlichung der Pläne eingereicht und wird sich der Gemeinderat damit öffentlich befassen?

Antwort: Das Auslegungsverfahren hat bisher noch nicht stattgefunden.

zu TOP 2: Berichterstattung zum Forstwirtschaftsplan 2018 und Beschlussfassung zum Forstwirtschaftsplan 2020

Der Vorsitzende stellt Herr Leyendecker und Frau Teller von der Forstverwaltung Bad Sobernheim vor. Herr Leyendecker stellt zunächst das Ergebnis des Forstwirtschaftsplanes für das Jahr 2018 vor. Den Ratsmitgliedern liegt das Ergebnis schriftlich vor. Er empfiehlt dringend noch eine Waldbrandversicherung abzuschließen und teilt mit, dass die Kosten hierfür zwischen 50 € – 100 € jährlich liegen. Anschließend stellt Herr Leyendecker den Forstwirtschaftsplan für 2020 vor, dieser liegt den Ratsmitgliedern ebenfalls in schriftlicher Form vor. Er merkt an, dass die Jagdpacht noch in den Forstwirtschafplan aufgenommen wurde. Ratsmitglied Herr van Elst möchte wissen, warum die Einnahmen aus der Jagdpacht mit 0,00 € veranschlagt werden. Hieraus würden sich doch sicherlich Einnahmen ergeben. Herr Leyendecker teilt mit, dass es Einnahmen aus der Jagdpacht gibt, diese allerdings dann zweckgebunden zur Instandhaltung von z.B. Wegen verwendet werden.

Ortsbürgermeister Conrad bedankt sich bei Herrn Leyendecker für seine Ausführungen. Den neuen Ratsmitgliedern bietet er die Teilnahme an einer Waldbegehung an.

Beschluss:

Der Forstwirtschaftsplan 2020 wird einstimmig angenommen

zu TOP 3: Beratung und Beschlussfassung zur Teilnahme an einem Flurbereinigungsverfahren

Der Vorsitzende stellt den Leiter der Abteilung Landentwicklung und ländliche Bodenverordnung des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR) Herr Werner Nick vor.

Herr Nick macht verschiedene Ausführungen zum Thema Flurbereinigung. Er informiert die Ratsmitglieder über folgendes:

  • den Ablauf
  • die Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten
  • die Bilanz der Bodenordnung, d.h. über die Vorteile einer Flurbereinigung
  • die Voraussetzungen zur Einführung eines Flurbereinigungsverfahrens
  • die Akzeptanz bei Ortsgemeinden, Landwirten, Naturschutzverbänden und Grundstückeigentümern

Herr Nick betont, dass eine Flurbereinigung nur unter Einbeziehung aller Beteiligten stattfinden kann und das, unter anderem, die Zustimmung des Gemeinderates hierfür Grundvoraussetzung ist. Herr Nick teilt mit, dass es von der Beantragung der Flurbereinigung bis zur Aufnahme der ersten Gespräche durchaus 4-5 Jahre dauern kann. Die eigentliche Flurbereinigung kann sich dann nochmal über 5-6 Jahre hinziehen. Der Vorsitzenden hält eine Flurbereinigung für sinnvoll. Wirtschaftswege könnten neu geordnet und das Kataster bereinigt werden. Ein im Rahmen der Flurbereinigung erstelltes Ökokonto befürwortet er ebenfalls. Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass das Grundbuch bei Sterbefällen nicht bereinigt wurde und Erbengemeinschaften schwer zu ermitteln wären. Herr Nick teilt mit, dass es jetzt zunächst nur um die Beantragung der Flurbereinigung geht.

Der Vorsitzende formuliert hierzu folgende Beschlussvorlage:

Die Ortsgemeinde entschließt sich den Antrag zur Flurbereinigung für Landwirtschaftsflächen, die Ortsgemeinde und Weinbauflächen zu beantragen.

Beschluss:

Die Beantragung dieser Flurbereinigung wird einstimmig angenommen.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herr Werner Nick für seine Ausführungen.

zu TOP 4: Mitteilungen und Anfragen

  • a) Mitteilungen:

Ortsbürgermeister Conrad macht folgende Mitteilungen:

  • die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz hat den vorzeitigen Maßnahmebeginn zum Dorferneuerungskonzept bewilligt. Ein entsprechender Auftrag ging an Frau Franzen, jedoch liegt noch kein Ingenieurvertrag vor.
  • Ein Förderantrag zur Umrüstung auf LED Beleuchtung der Kindertagesstätte und des Bürgerhauses wurde zum 30.09.2019 eingereicht.
  • Der Baubeginn zur Umrüstung der vier Bahnübergänge wurde von der Deutschen Bahn für den 07.01.2020 festgelegt.
  • Seit 16.10.2019 besteht ein neuer Elternausschuss in der Kindertagesstätte
  • Im Gemeinderat ist ein Jahresabschlussessen Tradition, in den letzten 5 Jahren fand ein solches Essen immer statt. Der Vorsitzende fragt an, ob dies weiter so bleiben soll und bittet um Terminvorschläge.
  • Die Termingestaltung der Gemeinderatsitzungen 2020 muss noch besprochen werden.
  • Am 15.10.2019 hat der Feuerwehrausschuss der VG KH eine Begehung des ehemaligen Feuerwehrhauses vorgenommen.

 

  • b) Anfragen:

Ratsmitglied Frau Dilly-Kumpa möchte wissen, ob eine Einweihung des neuen Bouleplatzes stattfindet. Dies wird seitens der 1. Vorsitzenden bejaht, ein Termin steht jedoch noch nicht fest.

Es werden keine weiteren Anfragen gestellt, der Vorsitzende bedankt sich bei allen Ratsmitgliedern und schließt die Sitzung um 21:03 Uhr.

Donnerstag, 26. September 2019


Niederschrift

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Altenbamberg am 26.09.2019 im Bürgerhaus Alsenztal

 Beginn:          19.00 Uhr

Ende:             23:25 Uhr

 Vorsitzender: Ortsbürgermeister Conrad

 Anwesend waren: 

  1. Beigeordnete Ingrid Dauer

Beigeordneter Edmund Ackermann

die Ratsmitglieder

Dr. Borucki, Hendrick

Dilly-Kumpa, Alexandra

Häffner, Ottilia

Laubenstein, Karl-Ernst

Paulus, Andreas

Peter, Helmut (ab 19:35 Uhr)

Saam, Stefan

Schlich, Daniel

Van Elst, Ansgar

entschuldigt fehlten

das Ratsmitglied

Silbernagel, Marcus

außerdem waren anwesend

Von der Verwaltung:

Bürgermeister Marc Ullrich
Frau Janet Herrmann, Bauamt

Herr Tim Gisdepski (Schriftführer)

Sonstige:
Herr Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Wolf, Projektgemeinschaft Engelhardt + Wolf (zu TOP 2)
Frau Dipl.-Ing. Caroline Engelhardt, Projektgemeinschaft Engelhardt + Wolf (zu TOP 2)

Frau Nathalie Franzen, Geographisches Planungsbüro (ab 20:05 Uhr, zu TOP 2)

Drei Zuhörer

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ortsgemeinderates fest.
Weiterhin bittet er um Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt

  1. -neu- Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Wettbewerb der Telekom Deutschland GmbH „Wir jagen Funklöcher“

Hiergegen werden keine Bedenken erhoben. Der nachfolgende Punkt „Mitteilungen und Anfragen“ verschiebt sich entsprechend.  

Die Tagesordnung stellt sich damit wie folgt dar:

Tagesordnung 

  1. Öffentlich 
  1. Einwohnerfragestunde 
  1. Beratung und Beschlussfassung zur Dorferneuerung / Vorstellung Moderatorinnen 
  1. Beratung und Beschlussfassung zur Außengebietsentwässerung „Am Schloßberg“ – Auftragsvergabe 
  1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit allen Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 
  1. -neu- Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Wettbewerb der Telekom Deutschland GmbH „Wir jagen Funklöcher“ 
  1. Mitteilungen und Anfragen 
  1. Nichtöffentlich 
  1. Grundstücksangelegenheiten  

zu TOP I/1:    Einwohnerfragestunde 

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt eine schriftliche Anfrage von Frau Evelyn Reuße-Weber vor.  
Diese möchte im Wesentlichen Auskunft darüber, weshalb nur Gemeinderatsmitglieder, nicht aber auch engagierte und interessierte Bürgerinnen und Bürger in die gemeindlichen Ausschüsse gewählt wurden.

Der Vorsitzende teilt hierzu mit, ihm und dem Gemeinderat sei aus dem Kreise der Bürgerschaft niemand bekannt gewesen, der an der Mitwirkung in einem der Ausschüsse Interesse gehabt hätte. Er selbst habe diesbezüglich auch keine Personen angesprochen.

zu TOP I/2:     Beratung und Beschlussfassung zur Dorferneuerung / Vorstellung
                        Moderatorinnen

Der Vorsitzende verweist auf die zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2019 beschlossen,

  1. a) eine Moderation durchzuführen und hierzu bis zum 31.07.2019 einen Antrag
    auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen sowie
  2. b) ein Dorferneuerungskonzept zu erarbeiten und hierzu bis zum 31.07.2020
                           einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu stellen.

Die Verwaltung hat nach Rücksprache mit dem Dorferneuerungsbeauftragten die Förderanträge für die Erstellung des Dorferneuerungskonzeptes sowie zur Durchführung der Moderation zeitgleich gestellt und in beiden Fällen den vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragt.

Zu der heutigen Sitzung wurden im Vorfeld drei Planungsbüros eingeladen, um sich und ihre Arbeit vorzustellen. Danach ist die Auswahl eines potentiell zu beauftragenden Büros durch den Gemeinderat vorgesehen, wobei die konkrete Beauftragung erst nach Bewilligung der eingereichten Förderanträge bzw. nach Eingang der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erfolgt.

Die Förderung des Dorferneuerungskonzeptes beträgt 80 % von max. 11.250 €, die Förderung der Dorfmoderation 80 % von max. 15.000 €.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die ebenfalls eingeladene Frau Dr.-Ing. Christine Halfmann vom Planungsbüro B Plan krankheitsbedingt ihre Teilnahme an der heutigen Sitzung kurzfristig absagen musste und der Ortsgemeinde lediglich ihre PowerPoint-Präsentation zur Verfügung stellen konnte.  

Somit ist es heute nur zwei Bewerbern möglich, sich persönlich vorzustellen.

Zunächst übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Wolf und Frau Engelhardt, die anhand einer vorbereiteten Präsentation ihr bisheriges Wirken sowie ihre konkreten Ideen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Dorferneuerung in der Ortsgemeinde Altenbamberg erläutern. Diesbezügliche Fragen der Ratsmitglieder werden ebenfalls beantwortet.

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Wolf und Frau Engelhardt und verabschiedet diese.  

Anschließend übergibt er das Wort an die soeben erschienene Frau Franzen.

Auch diese stellt sich und ihre bisherige Arbeit mithilfe einer PowerPoint-Präsentation vor.   

Nachdem alle Fragen der Ratsmitglieder hierzu beantwortet wurden, dankt der Vorsitzende Frau Franzen für deren Ausführungen und verabschiedet diese. 

Im Anschluss zeigt der Vorsitzende noch die vorbereitete Präsentation der heute verhinderten Frau Halfmann, die von Frau Herrmann erläutert wird.

Nach intensiver Beratung der Angelegenheit kommt es zur Beschlussfassung.

Der Rat der Ortsgemeinde Altenbamberg beschließt einstimmig, den Ortsbürgermeister zu ermächtigten, das Geographische Planungsbüro, Frau Nathalie Franzen, Mainzer Str. 64, 55239 Gau-Odernheim mit der Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes sowie der Durchführung der Dorfmoderation zu dem angebotenen Preis zu beauftragen.

Die Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Förderanträge bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn sowie mit der Option, bei Bedarf statt der von Frau Franzen ursprünglich angebotenen 160 Stunden für die Dorfmoderation 200 Stunden in Anspruch zu nehmen.  

zu TOP I/3:     Beratung und Beschlussfassung zur Außengebietsentwässerung „Am
Schloßberg“ – Auftragsvergabe

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt liegt eine verwaltungsseitige Beschlussvorlage vor.

Am 30.05.2016 hat ein Starkregenereignis zu Überschwemmungen und Überflutungen im Bereich der Ortsgemeinde Altenbamberg geführt. Im Bereich „Am Schloßberg“ war es in diesem Zusammenhang zu einem breitflächigen und unkontrollierten Oberflächenabfluss gekommen.

In Abstimmung mit der SGD Nord und der Unteren Wasserbehörde konnte für den Oberflächenabfluss „Am Schloßberg“ in einem ersten Schritt erreicht werden, dass die von der Forstverwaltung im Wald hergestellten Rückhaltebecken nachgearbeitet wurden, so dass diese einem größeren Oberflächenabfluss besser standhalten.

Des Weiteren hat die Forstverwaltung Rückschnitte im Bestand und nördlich der Rückhaltebecken Baumfällungen und ein Querlegen dieser Stämme zugesagt, so dass die Geschwindigkeit des Oberflächenwasserabflusses reduziert werden kann.

In einem zweiten Schritt wurde vereinbart, den Oberflächenabfluss am Geländetiefpunkt (oberhalb des Bolzplatzes) über Rinnen zu einem Einlaufschacht zu führen und über eine Rohrleitung gedrosselt dem Regenwasserkanal in der Straße „Am Schloßberg“ zuzuführen.

Für das Projekt „Außengebietsentwässerung Am Schloßberg“ liegt ein Zuwendungsbescheid aus dem Investitionsstock vor. Die kalkulierten Gesamtkosten belaufen sich auf 86.000,00 €. Die Maßnahme wird mit 50.000,00 € gefördert. Die Zuwendung verfällt, wenn sie nicht bis zum 31.12.2021 zweckentsprechend verwendet und ausgezahlt ist.

Der Ortsgemeinderat hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 15.05.2019 mit der Außengebietsentwässerung „Am Schloßberg“ befasst und beschlossen, diesem Projekt grundsätzlich zuzustimmen und dieses weiter voranzubringen.

Hierzu gehörten zunächst notwendige Grundstücksverhandlungen. Diese konnten abgeschlossen werden. Diesbezüglich wird auf TOP 1) im nichtöffentlichen Sitzungsteil verwiesen.

Vorbehaltlich der Zustimmung zu TOP 1) im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wird seitens der Verwaltung angeregt, die Planung der Hochwasserschutzmaßnahme „Am Schloßberg“ zu beauftragen.

Die Mitglieder des Gemeinderats beschließen einstimmig, den Auftrag zur Erarbeitung der Planung für die Hochwasserschutzmaßnahme „Am Schloßberg“ an das Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, Rockenhausen zum Preis von 11.881,76 € brutto zu erteilen.
Der Auftrag wird erst dann erteilt, wenn die Grundstücksfrage abschließend geklärt ist.

zu TOP I/4:     Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit allen Anlagen für das Haushaltsjahr 2019

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019 wurde vom Gemeinderat Altenbamberg in seiner Sitzung am 26.04.2018 beschlossen.

Mit der Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung vom 07.12.2016 wurde die Gemeindehaushaltsverordnung in wesentlichen Punkten – unter anderem auch in der Darstellung von Ergebnis- und Finanzhaushalt – geändert. Die Änderungen sind zum Teil bereits am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 27.12.2016 in Kraft getreten. Spätestens zum 01.01.2019 sind jedoch die Haushaltspläne nach den neuen Bestimmungen vorzulegen.

Bedauerlicherweise war der Software-Anbieter der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach nicht in der Lage, das Finanzbuchhaltungsprogramm so rechtzeitig zu aktualisieren, dass der Doppelhaushalt 2018/2019 schon nach neuem Recht hätte erstellt werden können.

Der jetzt zu beschließende Haushaltsplan entspricht den Regelungen der neuen Gemeindehaushaltsverordnung und enthält darüber hinaus folgende Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Planung:

  • HH-Stellen 51130.5144200 und 5625000 – Dorferneuerungsmaßnahme,
    Seiten 57 und 89
  • HH-Stellen 55211.6814200, 7851000 und 7859300 – Außengebietsentwässerung „Am Schloßberg“, Seiten 69 und 98
  • HH-Stellen 61100.5442100, 5442300 und 5449000 – Kreisumlage, Verbands-gemeindeumlage und Sonderumlage Grundschule, Seiten 79 und 96

Einstimmig beschließt der Gemeinderat die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit allen Anlagen für das Haushaltsjahr 2019.  

zu TOP I/5:    -neu- Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Wettbewerb der Telekom Deutschland GmbH „Wir jagen Funklöcher“

Wie der Vorsitzende erläutert, ist „Wir jagen Funklöcher“ eine Initiative der Telekom Deutschland GmbH, um Städten und Ortsgemeinden die Möglichkeit zu geben, fernab der Netzausbauplanung Mobilfunklöcher durch die Telekom schließen zu lassen. Im Rahmen der Aktion sollen 50 Funklöcher geschlossen werden.

Die Bewerbungsfrist startet am 20.08.2019 und endet am 30.11.2019, wobei grundsätzlich alle Gemeinden in Deutschland teilnahmeberechtigt sind.

Aus allen eingereichten Vorschlägen wird die Telekom 50 Mobilfunkstandorte auswählen und diese im Standard LTE (4G) bis Ende 2020 ausbauen.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, an der Initiative „Wir jagen Funklöcher“ teilzunehmen. Als mögliche Standorte werden hierfür das ehemalige Feuerwehrhaus, der Friedhof sowie das Bürgerhaus empfohlen. 

zu TOP I/6:    Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen

Der Vorsitzende macht folgende Mitteilungen:

  1. In Teilbereichen der Hauptstraße wurde vor etwa 2 Wochen eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Vorausgegangen war ein entsprechender Antrag mehrerer Anlieger, woraufhin der Vorsitzende diesbezüglich Gespräche mit der Verbandsgemeinde-verwaltung und dem LBM geführt hat.
  2. Es liegt eine verkehrspolizeiliche Anordnung des Ordnungsamtes bezüglich der Straße „Zum Frauenkopf“ vor. Auf den Antrag mehrerer Anwohner hin sollen dort zum Zwecke der Verkehrsberuhigung sogenannte „Berliner Kissen“ installiert werden. Zuvor hatte eine Messung ergeben, dass sich ca. 96 % aller Fahrzeuge in diesem Bereich nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten. Die anwesenden Ratsmitglieder nehmen die geplante Maßnahme zustimmend zur Kenntnis.
  3. Der KEF-Bescheid der Kreisverwaltung für das Jahr 2019 ist der Ortsgemeinde zugegangen; der jährliche Zuwendungsbetrag beträgt weiterhin 12.381 Euro.
  4. Die für 2019 zu zahlende VG-Umlage beträgt ohne die Sonderumlage Schule 164.557 Euro; der Umlagesatz beläuft sich auf 26 v.H.
  5. Der Bescheid bezüglich der Kreisumlage liegt mittlerweile ebenfalls vor. Demnach sind von der Ortsgemeinde für das Jahr 2019, unter Zugrundelegung eines Umlagesatzes in Höhe von 47 v.H., insgesamt 297.468 Euro zu entrichten.
  6. Es liegt ein Schreiben der Fa. Innogy bezüglich Breitbandversorgung vor. Demnach wird im Bereich des Brücklocher Hofs und des Steiger Hofs ein Glasfaserausbau durchgeführt; die Kosten hierfür trägt die Verbandsgemeinde.
  7. Wie die Verbandsgemeindeverwaltung mit Schreiben vom 17.09.2019 mitteilt, wird die Anschaffung von E-Bikes für Kommunen finanziell durch das Land gefördert; der Vorsitzende hat für die Ortsgemeinde diesbezüglich bereits Interesse bekundet.
  8. Das Müllproblem am Bangert, unterhalb des Bürgerhauses, ist noch immer ungelöst. Wie der Vorsitzende ausführt, habe die Kreisverwaltung diesbezüglich bislang trotz Aufforderung nichts unternommen. Weiterhin sei der dortige Graben mittlerweile von den Anwohnern zugeschüttet worden. Hierbei handele es sich um ein Gewässer dritter Ordnung, weshalb die Verbandsgemeinde in dieser Angelegenheit tätig werden solle.  
  9. Am 14.09. wurde der gemeindliche Bouleplatz fertig gestellt.
  10. Der diesjährige Weihnachtsmarkt ist für samstags am 14.12.2019 geplant. Hierfür würden noch Helfer gebraucht.
  11. Die nächste Gemeinderatssitzung ist für den 24.10.2019 terminiert; voraussichtlich einziges Thema wird die Flurbereinigung sein.
  12. Der bisherige Vorsitzende des Karnevalvereins, Herr Stefan Saam, hat letzten Dienstag nicht mehr für den Vereinsvorsitz kandidiert, ein anderer Kandidat sei bislang ebenfalls noch nicht gefunden worden.

Anfragen

Es werden keine Anfragen gestellt.

 

Mittwoch, 17. Juli 2019

Niederschrift

über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Altenbamberg am 17.07.2019 im Bürgerhaus Alsenztal in Altenbamberg

 Beginn:           19.30 Uhr

Ende:               20.45 Uhr

 Vorsitzender: Ortsbürgermeister Holger Conrad

 Anwesend waren

die Ortsgemeinderatsmitglieder:    

Ackermann, Edmund
Dr. Borucki, Hendrick
Dauer, Ingrid
Dilly-Kumpa, Alexandra
Häffner, Ottilia
Laubenstein, Karl-Erst
Paulus, Andreas
Peter, Helmut
Saam, Stefan
Schlich, Daniel
Silbernagel, Marcus
Van Elst, Ansgar

Entschuldigt: %
                       
Von der Verwaltung waren anwesend
 
Bürgermeister Marc Ullrich
Klaus-Dieter Metzroth (zugleich als Schriftführer)

Sonstige Anwesende
 
6 Zuhörer

Ortsbürgermeister Holger Conrad begrüßt die Anwesenden und stellt die form- und fristgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ortsgemeinderates fest. Änderungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor.

Tagesordnung 

  1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
  2. Ernennung des Ortsbürgermeisters
  3. Beratung und Beschlussfassung der Hauptsatzung
  4. Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
  5. Erste/r Beigeordnete/r
  6. Weitere Beigeordnete
  7. Bildung der Ausschüsse und Wahl der Ausschussmitglieder
  8. Beratung und Beschlussfassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates
  9. Mitteilungen und Anfragen

 Ortsbürgermeister Holger Conrad verabschiedet das ausgeschiedene Ratsmitglied Herrn Eric Herlitzius und überreicht ihm eine Urkunde.

 zu TOP 1:

Verpflichtung der Ratsmitglieder

 Ortsbürgermeister Holger Conrad verpflichtet die neuen Ratsmitglieder per Handschlag und weist sie auf ihre Pflichten nach der Gemeindeordnung hin.

Durch Mandatsniederlegung des Ortsbürgermeisters Holger Conrad wird Frau Ottilie Häffner als neues Ratsmitglied verpflichtet.

zu TOP 2:

Ernennung des Ortsbürgermeisters

Herr Holger Conrad wurde bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 erneut zum Ortsbürgermeister gewählt.

Die geschäftsführende Erste Beigeordnete Frau Ingrid Dauer ernennt Herrn Holger Conrad für weitere 5 Jahre zum Ortsbürgermeister und überreicht ihm die Ernennungsurkunde.

Herr Conrad bedankt sich für die Wiederwahl und freut sich auf weitere gute Zusammenarbeit mit dem neuen Gemeinderat.

zu TOP 3:

Beratung und Beschlussfassung der Hauptsatzung

 Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Hauptsatzung.

zu TOP 4:

Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

  1. a) Erste/r Beigeordnete/r
  2. b) Weitere Beigeordnete

 Ortsbürgermeister Holger Conrad erläutert eingangs das weitere Verfahren. Nach § 40 Absatz 5 der Gemeindeordnung seien die Beigeordneten in öffentlicher Sitzung durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu wählen.

Zur Durchführung der Wahl ist ein Wahlausschuss zu bilden, der sich wie folgt zusammensetzt:

– Paulus, Andreas

– Van Elst, Ansgar

  1. a) Erste/r Beigeordnete/r

 Zur Wahl für das Amt der Ersten Beigeordneten schlägt Ortsbürgermeister Conrad Frau Ingrid Dauer vor. Weitere Vorschläge erfolgen nicht.

Nach Durchführung der Wahl stellt der Wahlausschuss durch Auszählen der Stimmzettel das Wahlergebnis fest.

Dieses wird von Ortsbürgermeister Holger Conrad wie folgt bekanntgegeben:

Abgegebene Stimmzettel:                             12

Davon gültig                                                  12

Auf Frau Ingrid Dauer entfallen                     12

Damit ist Frau Ingrid Dauer zur Ersten Beigeordneten gewählt.

Durch Ortsbürgermeister Holger Conrad erfolgt die Aushändigung der Ernennungsurkunde, die Vereidigung sowie die Einführung in das Amt der Ersten Beigeordneten.

  1. b) Weitere Beigeordnete

 Erste Beigeordnete Ingrid Dauer schlägt das Ratsmitglied Herrn Edmund Ackermann vor.

Anschließend werden von Ortsbürgermeister Holger Conrad die einzelnen Ratsmitglieder zur Stimmabgabe gebeten.

Der Wahlausschuss stellt durch Auszählen der Stimmzettel das Wahlergebnis fest.

Dieses wird von Ortsbürgermeister Holger Conrad wie folgt bekanntgegeben:

Abgegebene Stimmzettel                              12

Davon gültig                                                  12

Auf Edmund Ackermann entfielen                12

Damit ist Herr Edmund Ackermann zum Beigeordneten gewählt.

Durch Ortsbürgermeister Holger Conrad erfolgt die Aushändigung der Ernennungsurkunde, die Vereidigung sowie die Einführung in sein Amt.

zu TOP 5:

Bildung der Ausschüsse und Wahl der Ausschussmitglieder

 Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, die Wahl der Ausschussmitglieder per Akklamation durchzuführen.

Die Wahl der Ausschussmitglieder für die folgenden Ausschüsse erfolgte jeweils einstimmig:

  1. Hauptausschuss zugleich Haushalts- und Finanzausschuss,
  2. Rechnungsprüfungsausschuss,
  3. Baulandumlegungsausschuss,
  4. Ausschuss für Bürgerhaus, Kindertagesstätte, Friedhof, Bauwesen und Kultur

Die Liste der Ausschussmitglieder ist als Anlage beigefügt.

zu TOP 6:

Beratung und Beschlussfassung der Geschäftsordnung des Gemeinderats

Die Geschäftsordnung wird einstimmig durch den Gemeinderat beschlossen.

TOP 7:

Mitteilungen und Anfragen

Mitteilungen

Ortsbürgermeister Conrad berichtet über eine E-Mail von der Deutschen Bundesbahn bzgl. der Bahnübergänge und dem Umbau der Schrankenanlage. Dieser sollte im Herbst erfolgen und wurde nunmehr auf den Januar 2020 verschoben. Der Auftrag an die Baufirma sei erteilt, eine Bürgerversammlung werde noch terminiert. Der Weg wird laut Vertrag mit zwei oder drei Lampen ausgeleuchtet. Die DB habe dies mit ausgeschrieben. Die Ortsgemeinde müsse lediglich die Kosten für die Lampen und den Strom bezahlen.

Weiter teilt er mit, dass die Vorarbeiten für die Anlegung des Boul-Platzes erledigt seien. Entsprechende Helfer haben sich gemeldet, sodass eine gemeinsame Arbeitsaktion samstags durchgeführt werden könne. Eine entsprechende Liste wird per E-Mail versandt zur Rückmeldung an den Ortsbürgermeister. Dabei wurden die notwendigen Arbeiten aufgezählt.

Die Maßnahme wird vom Landkreis mit einem Betrag von 3.000 € gefördert.

Ratsmitglied Dr. Borucki ist der Auffassung, dass der Wendeplatz nicht ansprechend gestaltet ist.

Ortsbürgermeister Conrad teilt mit, dass die nächste Ratssitzung voraussichtlich am Donnerstag, 26.09.2019, 19:30 Uhr, stattfindet.

Ende der Sitzung: 20:45 Uhr

 

 

 

Mittwoch, 15. Mai 2019

 

Donnerstag, 07. März 2019

Donnerstag, 21. Februar 2019

Donnerstag, 26. April 2018

Sitzung des Ortsgemeinderates
Einladung
zur öffentlichen und nicht öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Altenbamberg am Donnerstag, 26.04.2018, 19:30 Uhr im Bürgerhaus Alsenztal
Tagesordnung:
Öffentlich:
1. Einwohnerfragestunden
2. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2018/2019
3. Beratung und Beschlussfassung über die Machbarkeitsstudie zum dritten Bauabschnitt „Zum Allengrund/Auf den Acht Morgen“
4. Informationen über die Aufstellung der Vorschlagsliste für die Auslosung und Einberufung von Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahr 2019-2023
5. Mitteilungen und Anfragen

Mit freundlichen Grüßen
Holger Conrad, Ortsbürgermeister

Mittwoch, 28. März 2018

Niederschrift

zur öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Altenbamberg am
Mittwoch, den 28 März 2018, um 19.30 Uhr,
im Bürgerhaus Alsenztal

Beginn: 19.30 Uhr Ende: 20:50 Uhr

Anwesende:
Ortsbürgermeister Herr Holger Conrad
Frau Ingrid Dauer
Herr Helmut Peter
Herr Josef Wollschied
Frau Barbara Wollschied
Herr Karl-Ernst Laubenstein
Herr Horst Stoll
Herr Eric Herlitzius
Herr Hans-Reiner Mecking
Herr Stefan Saam
Herr Edmund Ackermann
Frau Rosalie Jost
Frau Evelyn Reuße Weber

von der Verwaltung: Sonstige:
Frau Patzsch als Schriftführerin Pressevertreter: 0
Firmenvertreter: 0
Zuhörer: 0

Ortsbürgermeister Herr Conrad begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

Es gab eine Änderung der Tagesordnung: Annahme Spende

Tagesordnung

öffentlich:

Top 1 Einwohnerfragestunde

Top 2 Befreiung zum Bebauungsplan ,,Auf dem Allengrunde / Auf den Acht Morgen/Fachreche“.

Top 3 Annahme Spende

Top 4 Mitteilungen und Anfragen

öffentlich:

Top 1: Einwohnerfragestunde:
Keine Teilnehmer der Sitzung.

Top 2: Befreiung zum Bebauungsplan ,,Auf dem Allengrunde / Auf den Acht Morgen/Fachreche“

Herr Conrad verliest die Beschlussvorlage bezüglich des Antrages der Fam. Caroline und Ansgar Au/van Elst auf Befreiung von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf dem Allegrunde- Auf den acht Morgen-Auf dem Fachreche.

Die Eheleute Au/Van Elst, wohnhaft Am Fachreche 7, Altenbamberg, stellen den Antrag auf
Baugenehmigung zur Erweiterung ihres bestehenden Wohnhauses. Durch die familiäre Situation (2
Erwachsene, 5 Kinder) wird dringend ein weiterer Wohnraum benötigt. Der Wohnraum kann nur
durch einen Anbau im Untergeschoss realisiert werden.

Laut Bebauungsplan sind für die Hauptgebäude nur geneigte Dächer zulässig. Die Erweiterung ist
jedoch nur mit einem Flachdach (extensiv begrünt), welches die vorhandenen Fensteröffnungen nicht
beeinträchtigt, zu realisieren.

Nach Rücksprache des Planers mit der Kreisverwaltung/Bauaufsichtsbehörde bestehen keine
Bedenken gegenüber einer Befreiung.

Mit der heutigen Beschlussverfassung legt die Ortsgemeinde Altenbamberg fest, sich mit der Erweiterung des Kellers von Familie Au/van Elst weiter zu Entwickeln.
Bei Fragen steht Herr Conrad gerne zur Verfügung.

Es folgt die Abstimmung zum Abschluss der vorgelegten Beschlussvorlage mit folgendem Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Top 3: Spende

Die Firma HWB Concept hat einen Betrag von 100 Euro z.G. des Kindergartens in Altenbamberg gespendet. Die Ortsgemeinde steht in keinem vertraglichen oder anderweitigen Beziehungsverhältnis zu dem Spender. Die Spende ist ohne vorherige Einwerbung durch den Ortbürgermeister geleistet worden.

Es ergeht folgender Beschluss:
Die Spende von 100 Euro wird einstimmig angenommen.

Top 4: Mitteilungen und Anfragen

Herr Conrad sprach die Umsetzung des dritten Bauabschnittes „Zum Allengrund / Auf den Acht Morgen“ an. Herr Conrad hat mit drei Erschließungsträgern Kontakt aufgenommen. Ebenfalls wurde der Kontakt zu den Eigentümern gesucht, ob Interesse daran besteht eine Umwandlung der derzeitigen Flächen zu einem Baugebiet zu planen. Es wurde ein Kostenvoranschlag für eine Machbarkeitsstudie über einen angesprochenen privaten Investor angefordert.

Herr Conrad wird dazu eine Beschlussvorlage vorbeireiten und in der nächsten Sitzung als Tagesordnungspunkt aufnehmen.

Am 10.04.2018 um 19:30 Uhr ist Treffpunkt im Bürgerhaus Alsenztal bezüglich der Planung –Brückeneinweihung, die am 10.05.2018 stattfinden wird.

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 26.04.2018 statt.

Am 14.06.2018 ist die Bürgerversammlung für die Veranstaltung „unser Dorf soll schöner werden“ geplant.

Das Verbandsgemeindeweinfest findet am 15.06-18.06.2018 in Hackenheim statt.

Zum Schluss wurde der Haushaltsplan ausgeteilt. Der Haushaltsplan wird bei der nächsten Sitzung am 26. April besprochen.

Keine weiteren Fragen.

Ende der Sitzung: 20:50

Donnerstag, 15. Februar 2018


Niederschrift

 

über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Altenbamberg am 15.02.2018 im Bürgerhaus Alsenztal

 

 

 

Beginn:         19.30 Uhr

Ende:             22.50 Uhr

 

 

 

Vorsitzender: Ortsbürgermeister Conrad

 

Anwesend waren:

 

  1. Beigeordnete Ingrid Dauer

Beigeordneter Helmut Peter

 

die Ratsmitglieder

 

Mecking, Hans Reiner

Reuße-Weber, Eyelyn

Saam, Stefan

Laubenstein, Karl Ernst

Wollschied, Barbara

Wollschied, Josef

 

entschuldigt fehlten

 

die Ratsmitglieder

 

Ackermann, Edmund

Jost, Rosalie

Herlitzius, Eric

Stoll, Horst

 

außerdem waren anwesend

 

Herr Peter Butzbach, Kämmerer der Verbandsgemeindeverwaltung (zu TOP 2)

Herr Tim Gisdepski, Verbandsgemeindeverwaltung (Schriftführer)

Ein Zuhörer (ab 19.50 Uhr)

 

Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ortsgemeinderates fest.

Weiterhin bittet er um Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt

  1. -neu- 4. Bündelausschreibung für die Lieferung des kommunalen Strombedarfs ab dem 01.01.2019 für die gemeindlichen Abnahmestellen

 

Hiergegen werden keine Bedenken erhoben. Der nachfolgende Punkt „Mitteilungen und Anfragen“ verschiebt sich entsprechend.  

 

Die Tagesordnung stellt sich damit wie folgt dar:

 

Tagesordnung

 

Öffentlich

 

  1. Einwohnerfragestunde

 

  1. Beratung über den Haushaltsplan 2018/2019

 

  1. Beratung und Beschlussfassung über die Anlegung eines Wiesengrabfeldes
    für Erdbestattungen

 

  1. Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Wettbewerb „Unser
    Dorf hat Zukunft“

 

  1. -neu- 4. Bündelausschreibung für die Lieferung des kommunalen
    Strombedarfs ab dem 01.01.2019 für die gemeindlichen Abnahmestellen

 

  1. Mitteilungen und Anfragen

 

 

 

zu TOP 1:   Einwohnerfragestunde

 

Da zu diesem Zeitpunkt noch kein Bürger anwesend ist, entfällt dieser Tagesordnungspunkt.

 

zu TOP 2:   Beratung über den Haushaltsplan 2018/2019

 

Nach einigen einleitenden Ausführungen übergibt der Vorsitzende das Wort an Herrn Butzbach von der Verbandsgemeindeverwaltung.

 

Dieser erläutert die relevanten Haushaltspositionen und prägnanten Ansatzänderungen.

 

  • Angedacht ist eine weitere energetische Sanierung der Halle sowie des Kindergartens. Geplant ist die Umrüstung der bestehenden Beleuchtung auf LED. Der Ansatz für Unterhaltungs-aufwendungen im Haushaltsjahr 2018 wurde im Vorgriff um jeweils 10.000 € erhöht; gleichzeitig wurden jeweils 4.000 € an Landeszuschüssen eingeplant.

 

Herr Butzbach gibt diesbezüglich zu Bedenken, dass die eingestellten Kosten auf sehr groben Schätzungen basieren und auch die genaue Höhe des tatsächlich gewährten Zuschusses gegenwärtig nicht beziffert werden kann. Detailplanung und Kostenschätzung werden erstellt zwecks späteren Entscheidung.

 

  • Der Haushaltsplan sieht für die Jahre ab 2018 Einnahmen aus der Erhebung von Wirtschaftswegebaubeiträgen vor. Herr Butzbach erläutert, dass in den letzten Jahren keine entsprechenden Erträge veranschlagt waren, da diesbezüglich zunächst die vorhandenen Rücklagemittel aufgebraucht werden mussten.

 

  • Der Ansatz bezüglich der voraussichtlich einzunehmenden Gewerbesteuer hat sich, basierend auf den gegenwärtig im Steueramt vorliegenden Messbeträgen, im Vergleich zum Vorjahr deutlich reduziert, wobei Herr Butzbach betont, dass diesbezüglich keine exakte Prognose möglich ist. Auch teilt er mit, dass sich aufgrund der veranschlagten Mindereinnahmen in diesem Bereich im endgültigen Haushaltsplan auch der Ansatz für die zu zahlende Gewerbesteuerumlage noch verringern wird.

 

  • Im Haushaltsjahr 2018 erhält die Ortsgemeinde – nach einigen Jahren, in denen man nicht anspruchsberechtigt war – voraussichtlich wieder Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 39.000 €.

 

  • In den vom Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt zu beschließenden Haushaltsplan sind noch Aufwendungen in Höhe von 38.500 € für die „Sonderumlage Schule“ einzustellen.

 

  • Im Finanzhaushalt wurden drei Investitionsmaßnahmen veranschlagt:

Im Haushaltsjahr 2018 die Anschaffung eines Fanggitters für die neue Fuß- und Radwegebrücke (2.400 €) sowie eines neuen Mulchmähers (3.500 €); in 2019 die Herstellung der Beleuchtung am Fußweg im Bereich zwischen Bahnübergang und Neubaugebiet (10.000 €).

 

Wie Herr Butzbach ausführt, sind diese drei Maßnahmen vollumfänglich über die Aufnahme von Investitionskrediten zu finanzieren; der entsprechende Kreditbedarf wird in der Haushaltssatzung auf 5.900 € (im Haushaltsjahr 2018) bzw. 10.000 € (in 2019) festgesetzt.   

 

Der Vorsitzende teilt ergänzend hierzu mit, dass für eine teilweise Erweiterung der Zaunanlage am Friedhof noch zusätzliche Mittel für Unterhaltungsaufwendungen in Höhe von ca. 1.500 € im Haushaltsjahr 2018 eingestellt werden sollen.

 

Die 1. Beigeordnete Dauer merkt an, dass der von der Friedhofsverwaltung bislang noch nicht kalkulierte Gebührensatz für das Wiesengrabfeld ebenfalls noch in den endgültigen Haushalt eingepflegt werden muss.

 

Herr Butzbach sagt zu, die gewünschten Änderungen bzw. Ergänzungen in den Haushalt einzuarbeiten. Er bittet die Mitglieder des Gemeinderates darum, ihm weitere, eventuell vorhandene Änderungswünsche bis spätestens zum 15. März mitzuteilen, damit er den Entwurf des Haushaltsplans mit Haushaltssatzung anschließend öffentlich 14 Tage zur Einsichtnahme für interessierte Bürgerinnen und Bürger auslegen kann. Erst anschließend könne die endgültige Beschlussfassung im Gemeinderat erfolgen.  

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Butzbach für dessen Ausführungen und verabschiedet diesen.

 

zu TOP 3:   Beratung und Beschlussfassung über die Anlegung eines Wiesengrabfeldes für Erdbestattungen

 

Der Vorsitzende führt aus, dass die 1. Beigeordnete Dauer angeregt habe, der steigenden Nachfrage nach Erdbestattungen in einem Wiesengrabfeld Rechnung zu tragen und diese Bestattungsart auch in Altenbamberg neu anzubieten. 

 

Hierzu ist eine Änderung der bestehenden Friedhofssatzung notwendig.  

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Friedhofssatzung – in der von der Verwaltung vorgelegten Form – zu ändern.  

zu TOP 4:   Beratung und Beschlussfassung über die Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

 

Der Vorsitzende führt aus, dass die Ortsgemeinde auch dieses Jahr wieder darüber zu entscheiden habe, ob man am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ teilnehmen wolle. Er gibt diesbezüglich zu Bedenken, dass eine Teilnahme sehr hohen Aufwand bedeuten würde, so dass hierfür ein großes ehrenamtliches Engagement vonnöten wäre.

Nach intensiv geführter Diskussion entscheidet der Gemeinderat, dieses Jahr nicht am Wettbewerb teilzunehmen. Gleichzeitig ergeht der Beschluss, im Frühsommer eine Bürgerversammlung zu diesem Thema einzuberufen und, bei positiver Resonanz, eine Teilnahme im nächsten Jahr zu erwägen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.

 

zu TOP 5:     -neu- 4. Bündelausschreibung für die Lieferung des kommunalen   Strombedarfs ab dem 01.01.2019 für die gemeindlichen Abnahme-stellen

 

Der Vorsitzende verweist auf die zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung.

 

Der Stromliefervertrag mit der Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz läuft zum 31.12.2018 aus. Dies hat zur Folge, dass die Versorgung der kommunalen Abnahmestellen öffentlich auszuschreiben ist. Der GStB beabsichtigt, wie bereits im Jahr 2011, im Rahmen einer Bündelausschreibung den kommunalen Strombezug öffentlich auszuschreiben. Die Erstlaufzeit der Stromlieferung ist auf 2 Jahre begrenzt. Darüber hinaus ist eine jeweils einjährige Vertragsverlängerung vorgesehen. Der Liefervertrag endet spätestens nach einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren.

 

Durch diese Bündelausschreibung ist zu erwarten, dass aufgrund der sehr großen Liefermenge günstige Konditionen erzielt werden können. Dies haben die Ergebnisse der letzten Ausschreibungen gezeigt. Aus diesem Grund wird eine Teilnahme an der Bündelausschreibung seitens der Verwaltung empfohlen. Das Honorar für die Teilnahme an der Ausschreibung sowie die Leistungen zur Nachbetreuung beträgt 17,50 € je Abnahmestelle zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

 

Die Vergabe des Stromlieferauftrages ist grundsätzlich eine Entscheidung des Ortsgemeinderates. Es ist zu erwarten, dass sich eine Vielzahl der Gemeinden an der Bündelausschreibung beteiligt. Die formelle Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter durch den jeweiligen Gemeinderat wäre äußerst schwierig, da dies sowohl mit einem hohen Verwaltungsaufwand als auch mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung verbunden wäre. Aus diesem Grund soll die Zuschlags-entscheidung für die Vergabeleistungen an die Gt-service GmbH übertragen werden.

 

Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das erzielte Ergebnis verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich weiterhin zur Stromabnahme von dem Lieferanten, der den Zuschlag erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit.

 

Aufgrund der aktuellen Diskussion um den Ausstieg aus der Atomenergie ist

für die anstehende Ausschreibung festzulegen, ob und welche Anforderungen

an die Erzeugungsart des Stromes gestellt werden sollen.

 

Nach kurzer Diskussion fasst der Gemeinderat, der Verwaltungsempfehlung folgend, bei 7 Ja- und 2 Nein-Stimmen folgende Beschlüsse:

  1. Der Ortsgemeinderat nimmt das Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom 07.12.2017 nebst Anlagen zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service GmbH) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde zum 01.01.2019 zu beauftragen.
  3. Der Ortsgemeinderat überträgt die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an die Gt-Service GmbH, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen kann.
  4. Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der 4. Bündelausschreibung ausschreiben zu lassen:

100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote;
Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

zu TOP 6:   Mitteilungen und Anfragen

 

Der Vorsitzende macht folgende Mitteilungen:

 

  1. a) Vor dem Hintergrund der vorliegenden Mängelliste bezüglich der gemeindlichen Spielplätze hat der Vorsitzende bei einer Fachfirma entsprechende Angebote eingeholt. Die Angebote umfassten sämtliche Leistungen um der Verkehrssicherungspflicht genüge zu leisten. Es wurde danach aufgeschlüsselt, welche Leistungen in Eigenregie erbracht werden können und welche Leistungen eine Fachfirma umsetzen muss. Die Kosten für die zu vergebenen Leistungen an eine Fachfirma belaufen sich auf:

 

     – Spielplatz im NBG „Zum Frauenkopf“:    ca. 1.100 € (angebotene Gesamtleistung ca. 2.700 €)

     – Spielplatz am Kindergarten:                     ca. 1.800 € (angeboten Gesamtleistung ca. 2.800 €)

     – Spielplatz „Am Schlossberg“:                   angebotene Gesamtleistung ca. 6.800 € (keine Eigenleistungen möglich)

 

Zu dem letztgenannten Spielplatz merkt der Vorsitzende an, die vorhandenen   Geräte (ausgenommen Tischtennisplatte) ab zu bauen, da sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen sind. Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht wäre es unerlässlich, die Schaukel, die Rutsche und den maroden Jägerzaun zu entfernen. Dies kann in Eigenleistung erfolgen und somit würden die angebotene Gesamtkosten nicht auf die Ortsgemeinde zu kommen.

 

     Der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. b) Der Vorsitzende berichtet von einem Gespräch, das er und die 1. Beigeordnete
    Dauer bezüglich der eventuellen Erschließung des 3. Bauabschnitts im
         Neubaugebiet mit drei potentiellen Erschließungsträgern geführt haben. Alle drei
         Anbieter seien sehr daran interessiert gewesen, die Erschließung durchzuführen.
         Aus Sicht der Gemeindespitze hat sich hierbei ein Anbieter als besonders
         geeignet herausgestellt, weshalb die Gespräche mit diesem intensiviert werden
          

 

  1. c) Der Vorsitzende informiert den Rat darüber, dass die beabsichtigte
    Neuabgrenzung des Forstreviers vom Forstamt weiter vorangetrieben werde, ihm
         diesbezüglich gegenwärtig jedoch keine konkreten Pläne vorlägen.  

 

  1. d) Die Holzvermarktung in Rheinland-Pfalz wird neu strukturiert, worüber die
    Ortsgemeinde mit Schreiben des Ministeriums informiert wurde. Demnach zieht
         sich der Betrieb Landesforsten aus dem Holzverkauf für Waldbesitz von
         Kommunen und von privaten Besitzern zurück.

 

  1. e) Der Ortsgemeinde wurde von der katholischen Pfarrei ein Fragebogen übersandt;
    diesen wird der Vorsitzende ausfüllen.

 

  1. f) Der Vorsitzende gibt die Einnahmen des letztjährigen Weihnachtsmarkts / Kaffeenachmittag und Adventsfenster bekannt.

 

  1. g) Die nächste Gemeinderatssitzung wird auf den 26. April terminiert.

 

 

Ratsmitglied Saam fragt an, was konkret für die Einweihung der neuen Fuß- und Radwegebrücke, die an Vatertag stattfinden wird, geplant sei.

 

Der Vorsitzende entgegnet, nach den gegenwärtigen Planungen solle ein Bierwagen aufgestellt werden; außerdem sei beabsichtigt, an diesem Tag zu grillen. Detailplanungen werden aufgenommen in Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden Helfern.

 

 

 

 

________________________                               _________________________

            Holger Conrad                                                        Tim Gisdepski

         Ortsbürgermeister                     

Dienstag, 28.November 2017

N i e d e r s c h r i f t

 

über die Sitzung

 

des Gemeinderates Altenbamberg

am:

28.11.2017

in:

Bürgerhaus Alsenztal

Vorsitzender:

 

Ortsbürgermeister Holger Conrad

anwesend waren:

 

keine Zuhörer

 

zu Gast vom Forstrevier Bad Münster am Stein – Ebernburg

Revierleiter Karl-Heinz Lietze

 

 

 

 

Ratsmitglieder:

 

1. Beigeordnete Frau Ingrid Dauer

Beigeordneter Herr Helmut Peter

 

von der Wählergruppe:

Herr Karl Ernst Laubenstein

Herr Erik Herlitzius

Herr Josef Wollschied

Frau Barbara Wollschied

Herr Horst Stoll

 

von der SPD:

Frau Evelyn Reuße-Weber

Herr Stefan Saam

Herr Edmund Ackermann

Frau Rosalie Jost

Herr Hans Rainer Mecking

 

 

es fehlten:

 

a) entschuldigt:

 

     

 

b) unentschuldigt:

 

     

von der Verwaltung nahmen Teil:

 

Frau Annett Weber (Schriftführerin)

 

 

 

 

Beginn: 19:30 Uhr

Ende:    21:30 Uhr

 

 

 

Ortsbürgermeister Holger Conrad begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

 

OB Conrad fragte an, ob es Änderungen zu den Tagesordnungspunkten gibt, dies wurde verneint.

 

Somit ist folgende Tagesordnung zu verhandeln:

 

 

T a g e s o r d n u n g:

 

Öffentlich:

 

  1. Einwohnerfragestunde

 

  1. Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan der

Ortsgemeinde Altenbamberg für das Forstwirtschaftsjahr 2018

 

  1. Beratung und Beschlussfassung über Vergabe von Baumpflegearbeiten

 

  1. Beratung und Beschlussfassung der Annahme einer Spende

 

  1. Mitteilungen und Anfragen

 

Nichtöffentlich:

 

  1. Grundstücksangelegenheit

 

 

Zu TOP Nr. 1:  keine

 

Zu TOP Nr. 2:

Beratung und Beschlussfassung über den Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde        Altenbamberg für das Forstwirtschaftsjahr 2018

 

OB Herr Conrad übergibt das Wort dem Revierleiter Herrn Karl-Heinz Lietze

vom Forstrevier Bad Münster am Stein – Ebernburg.

Herr Lietze stellt den Forstwirtschaftsplan 2018 vor.

 

Beschlussantrag: Der Gemeinderat beschließt den beigefügten Forstwirtschaftsplan 2018

 

Begründung:

Das Forstamt stellt gemäß § 29 LWaldG den Wirtschaftsplan nach den Zielsetzungen, Bedürfnissen und Wünschen im Rahmen des Betriebsplanes der Körperschaft auf.

 

Der Wirtschaftsplan stellt eine betriebsbezogene Planung dar, die alle im kommenden Wirtschaftsjahr durchzuführenden forstbetrieblichen Maßnahmen festlegt. Die Zuständigkeit für die Aufstellung des Wirtschaftsplanes liegt als Offizialaufgabe beim Forstamt.

Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan ist Aufgabe der Körperschaft. Sie trägt auf der Grundlage ihres Eigentums und der gemeindlichen Selbstverwaltung die rechtliche und politische Verantwortung.

 

Rechtliche Wirksamkeit erlangt der Wirtschaftsplan durch den zustimmenden Beschluss des Gemeinderates.

 

Dies wurde einstimmig beschlossen.

 

Zu TOP Nr. 3:

Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Baumpflegearbeiten

 

Sachdarstellung:

 

Im Rahmen einer Baumkontrolle der Firma Gutbrod aus Dittelsheim-Heßloch, wurde der Baumbestand der Ortsgemeinde in der Gemarkung kontrolliert. Als Ergebnis stellte sich heraus, dass an einigen Bäumen Pflegemaßnahmen durchzuführen sind.

 

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung durch die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Kreuznach wurden an 4 Unternehmen Ausschreibungsunterlagen gesendet. 2 Angebote wurden abgegeben. Die Bruttoendsummen der geprüften Angebote liegen zwischen 2.082,50 € und 2.133,19 €.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag dem kostengünstigsten Anbieter, Fa. Die Baumgärtner aus Odernheim am Glan zum Angebotspreis von 2.082€ zu erteilen.

 

Der Beschluss hierzu ergeht einstimmig.

 

Zu TOP Nr. 4:

Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Spende

 

Beschlussantrag:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, folgende Spende anzunehmen:

500,00 € von der Volksbank Kaiserslautern eingegangen am 19.10.2017

 

Begründung:

 

Am 11.01.2008 ist § 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung in Kraft getreten. Danach hat der Ortsgemeinderat über die Annahme von Spenden zu entscheiden. Die Volksbank Kaiserslautern hat den Betrag z.G. des Projektes „Turnutensilien“ für den Kita Burg Wichtelstein gespendet.

 

Die Ortsgemeinde steht in keinem vertraglichen oder anderweitigen Beziehungsverhältnis zu dem Spender. Die Spende ist ohne vorherige Einwerbung durch den Ortsbürgermeister geleistet worden. Die Annahme der Spende wird daher empfohlen.

 

Erst nach entsprechender Beschlussfassung kann den Spendern eine Spendenbescheinigung durch die Verbandsgemeindeverwaltung ausgestellt werden.

 

Dies wird einstimmig beschlossen.

 

Zu TOP Nr: 5:

Mitteilungen und Anfragen

 

Mitteilungen:

 

Beleuchtung der Altenbaumburg

 

  • Nach Anfrage von OB Herrn Conrad gibt es keinerlei Bezuschussung der Kosten von öffentlichen Trägern.
  • Es liegt ein Angebot in Höhe von 1458,00 € der Fa. Jung für die Verspannung des Versorgungskabels vom Mast 3 zur Burgmauer vor. Für die Arbeiten wird der Auftrag erteilt.

 

Jahresbegehung der Spielplätze

 

Die Spielplätze unterliegen einer ständigen Kontrolle zur Sicherheit der kleinen Benutzer.

Einmal jährlich muss eine Verschleißkontrolle nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Das heißt eine andere Person als die, die die ständigen Kontrollen durchführt.

 

Für diese Verschleißkontrolle wurde ein Gutachter beauftragt.

 

Spendenanfrage

 

Es wird angefragt, ob eine gespendete Sitzbank über die Jagdgenossenschaft aufgestellt werden kann. Über die Höhe der Spende sowie den zukünftigen Standort der Bank wird später beraten.

 

Nichtöffentlich:

 

Grundstücksangelegenheit

 

Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung des Alten Grillplatzes

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, das Gelände des Alten Grillplatzes, Gemarkung Altenbamberg, Flur 0, Flurstück 1579 an Herrn Markus Speicher, Altenbamberg zu verpachten.

 

Sachdarstellung:

 

Herr Markus Speicher, Windhof 8, 55585 Altenbamberg hat die Anpachtung des Alten Grillplatzes beantragt.

 

Eckdaten des Vertrages:

Pachtdauer 5 Jahre mit einer zweimaligen Option zur Verlängerung von je 5 Jahren nach vorheriger Zustimmung durch den Rat.

Pachtzins 70,00 Euro pro Jahr.

Nutzung als Holzlagerplatz mit zweimaligem Mulchen pro Jahr.

 

Jedes Ausschussmitglied hat mit der Einladung zur Sitzung den Entwurf des Pachtvertrages mit Auszug aus der Flurkarte erhalten.

 

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Verpachtung.

 

Ende der Sitzung: 21:30 Uhr

 

 

………………………………………….                                             ………………………………….

Conrad, Holger Ortsbürgermeister                                              Weber, Annett (Schriftführerin)

Mittwoch, 27. September 2017

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Altenbamberg
am Mittwoch, 27. September 2017, um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Alsenztal
Anwesende:
Ortsbürgermeister Holger Conrad
1. Beigeordnete Ingrid Dauer
Beigeordneter Helmut Peter
sowie die Ratsmitglieder:
Ackermann, Edmund
Herlitzius, Eric
Jost, Rosalie
Reuße-Weber, Evelyn
Saam, Stefan
Stoll, Horst
Entschuldigt fehlten:
Laubenstein, Karl-Ernst
Mecking, Hans-Reiner
Wollschied, Barbara
Wollschied, Josef
als Schriftführerin: Bley, Heike
Sonstige: 2 Zuhörer
Ortsbürgermeister Conrad begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird der Tagesordnungspunkt 4 einstimmig aufgenommen.
Tagesordnung
Öffentlich
1. Einwohnerfragestunde
2. Beratung über die Beleuchtung auf der Altenbaumburg
3. Beratung über Verkehrsberuhigung „Zum Frauenkopf“
4. Beschlussfassung über die Verpachtung des alten Grillplatzes
5. Mitteilungen und Anfragen
Öffentlich
Top 1: Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Anfragen gestellt.
Top 2: Beratung über die Beleuchtung der Altenbaumburg
Im Zuge der anstehenden Sanierungsarbeiten in den nächsten Jahren an der Altenbaumburg durch die Denkmalschutzbehörde wurde festgestellt, dass ein Lichtmast der Burgmauerbeleuchtung am Bruchsteinmauerwerk befestigt wurde. Diese Befestigung hat Schäden an der Burgmauer verursacht, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Ortsbürgermeister Conrad erklärt, dass hier die Ortsgemeinde tätig werden müsse, da die Beleuchtung im Jahr 1996 in Eigenregie durch die Ortsgemeinde. Bestandsunterlagen konnten über den Stromversorger Pfalzwerke ermittelt werden.
Die Burg wird insgesamt von 5 Strahlern beleuchtet. Die Überprüfung der Pfalzwerke ergab Strahler 1 ist über ein Edelstahlrohr, welches auf die Burgaußenmauer montiert ist, mit dem Strahler 2 verbunden. Strahler 4 und 5 sind mit einem Erdkabel aus dem Steuerschrank verbunden. Strahler 3 ist mit einem Spannkabel an Strahler 4 angeschlossen. Damit das Spannkabel von Strahler 3 an der Burgmauer entfernt werden kann, müsste eine Erdkabelverbindung zwischen Strahler 1 zu Strahler 5 hergestellt werden. Dann könnten alle Strahler in Betrieb bleiben.
Hierfür müssten ca. 30 – 40 Meter Erdkabel über die Parkplatzfläche verlegt werden. Dies ist allerdings ein erheblicher Aufwand.
Da dieser Punkt lediglich zur Beratung der Tagesordnung steht, wurde vereinbart:
• ein Angebot über die eine reine Verkabelung des Strahler 2 und Strahler 5 einschl. der Entfernung der Abspannung des Mastes 3 von der Burgmauer,
• Überprüfung von Zuschussmöglichkeiten,
• den Strahler abzustellen, sollten die Kosten für die Kabelverlegung zu hoch sein
Dies soll in einer der nächsten Ortsgemeinderatssitzungen beschlossen werden.
TOP 3: Beratung über Verkehrsberuhigung „Zum Frauenkopf“
Am 16.08.2017 fand ein Ortstermin mit der Polizeiinspektion Bad Kreuznach, Herrn Zillmann vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde, der Beigeordneten Frau Dauer und Ortsbürgermeister Conrad und 2 Mitbürgern statt, um über Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu sprechen.
Die Ausweisung einer „Spielstraße“ sei grundsätzlich im ersten Bauabschnitt „Zum Frauenkopf“ nicht StVO konform, da die Straße in diesem Abschnitt nicht niveaugleich ausgebaut wurde. Sie besitzt ebenfalls in einigen weiteren Punkten der baulichen Gestaltung nicht die Voraussetzungen einer Spielstraße. Eine 30 er Zone wäre für diesen Abschnitt laut PI und Ordnungsamt mit der StVO vereinbar und um zu setzen.
Um die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit in dieser „Spielstraße“ zu ermitteln, wurde im Zeitraum 04.09.2017 bis 12.09.2017 seitens der Kreisverwaltung Geschwindigkeitsmessungen in Höhe „Zum Frauenkopf 8“ vorgenommen. Die Messung ergab, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit in beiden Richtungen (RT Burgblick / RT B 48) bei 50 % der gemessenen Fahrzeuge bei 21 km/h liegt. Ermittelt man die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 85 % der gemessenen Fahrzeuge beträgt diese 27 km/h. Die Messprotokolle, welche im Stundenintervall aufgenommen worden sind können beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.
Im zweiten Bauabschnitt kann die Ausweisung als Spielstraße bestehen bleiben. Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, welche im zweiten Bauabschnitt möglich wären wurden vorgestellt. Ergebnis war, dass Aufpflasterungen, Pflanz- bzw. Verkehrsinseln zu kostspielig sind.
Da dieser Punkt ebenfalls nur zur Beratung stand, war sich der Ortsgemeinderat einig in dieser Angelegenheit keine weiteren Maßnahmen zu unternehmen oder Änderungen vorzunehmen.
TOP 4: Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung des alten Grillplatzes
Ortsbürgermeisterin Conrad erklärt, dass Herr Markus Speicher Interesse an einer Anpachtung des alten Grillplatzes als Lagerplatz für Holz habe.
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, den alten Grillplatz an Herrn Speicher zu verpachten. Die Vertragsmodalitäten werden noch festgesetzt.
TOP 5: Mitteilungen und Anfragen
Ortsbürgermeister Conrad informiert den Gemeinderat
• über das Hochwasserschutzkonzept; Am 30.08.2017 fand eine Ortsbegehung mit Frau Alwins (SGD Nord) und des Ingenieurbüros Monzel und Bernhard an den betroffenen Hangwaldflächen „Am Schloßberg“ und „Am Rödelstein“ statt.
Die erforderlichen Maßnahmen wären die Herstellung einer Regenrückhaltung und künstlicher Überläufe, um das Oberflächenwasser gebündelt dem Regenwasserkanal zuzuführen. Frau Alwins überprüft eine evtl. Bezuschussung.
• über den Termin bei der Bahn AG in Darmstadt. Dort wurde die Stellungnahme der Ortsgemeinde für das Planfeststellungsverfahren einvernehmlich besprochen. Die damaligen von der Ortsgemeinde festgelegten Punkte wurden einvernehmlich geregelt bzw. nochmalig erläutert.
• über die Erschließung des dritten Bauabschnitt „Zum Allengrund“. Es wurden 10 Erschließungsträger angeschrieben, 5 Interessenten haben sich gemeldet. Hier sollen in Kürze Gespräche und Ortstermine stattfinden.
• über den aktuellen Stand der Brückensanierung; hier wurde die Statik umgestellt. Die ausführende Firma ist in der Verfahrensprüfung für die erforderlichen Schweißnähte
• die energetische Sanierung des Bürgerhauses ist abgeschlossen. Der Verwendungsnachweis für den Zuschuss wurde verschickt.
• über das Ergebnis für die Baumkartierung (Baumkataster)und Baumuntersuchung; es müssen Bäume auf gemeindeeigenen Flächen aus Vekehrssicherungsgründen sowohl zurück geschnitten als auch gefällt werden. Hier soll geprüft werden, welche Arbeiten in Eigenleistung erbracht werden können.
• die Information an das Ordnungsamt der VG wegen abgestellten Fahrzeugen und Müllentsorgung auf dem Platz vor dem Bürgerhaus.
• über das Schreiben der Ortsgemeinde Odernheim und deren beabsichtigten Austritt aus dem Forstamt Bad Sobernheim.
• über die nächsten Termine der Ortsgemeinde
07.10.2017: Oktoberfest
20.10.2017: Kulturfenster
21.10.2017: Feuerwehrgerätehaus – Aufräumarbeiten (vormittags ab 9.00 Uhr)
04.11.2017: Kulturfenster
07.11.2017: Vortreffen für Adventsfenster
10.11.2017: St.-Martins-Umzug/Kindergarten
19.11.2017: Volkstrauertag (13 Uhr am Ehrenmal)
26.11.2017: Gemeindekaffee; Ortsbürgermeister Conrad bittet um Kuchenspenden; der Erlös soll für eine LED-Lichterkette für den Weihnachtsbaum verwendet werden
10.12.2017: Weihnachtsmarkt
• darüber, dass mit dem Breitbandausbau noch in diesem Jahr begonnen werden soll
Anfragen
• bezüglich einer Ausweisung einer separaten Strecke für Mountainbiker, da diese zur Zeit den Fußweg herunterrasen und hier eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Die Anregung wird an die entsprechenden Stellen weiter gegeben.
• wegen einer eventuellen Neuausschilderung der Wanderwege bis April 2018
• betreffend der Parkplatzsituation am Schloßberg; hier wurde festgestellt, dass auf der betonierten Fläche noch 1 Parkplatz ausgewiesen werden könnte.
Ende der Sitzung: 21.45 Uhr
Conrad, Ortsbürgermeister Bley, Schriftführerin

Dienstag, 30. Mai 2017

N I E D E R S C H R I F T
über die öffentliche und nicht öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Altenbamberg
am Dienstag, 30. Mai 2017
um 19:37 Uhr im Bürgerhaus Alsenztal
Anwesende: entschuldigt waren:
Ortsbürgermeister Holger Conrad
1. Beigeordnete Ingrid Dauer
2. Beigeordneter Helmut Peter Edmund Ackermann
Rosalie Jost
die Ratsmitglieder:
Josef Wollschied
Barbara Wollschied
Karl-Ernst Laubenstein
Horst Stoll
Eric Herlitzius
Hans-Reiner Mecking
Stefan Saam
Evelyn Reuße-Weber
von der Verwaltung:
Janet Herrmann (Bauverwaltung)
Birgit Röhm-Eyssler(Schriftführerin)
weitere Anwesende:
2 Zuhörer
Ortsbürgermeister Conrad eröffnet um 19:35 Uhr die Sitzung und begrüßt die anwesenden
Ratsmitglieder, die Besucher sowie die Mitarbeiterinnen von der Verbandsgemeinde Bad
Kreuznach. Er stellt fest, dass der Ortsgemeinderat form- und fristgerecht eingeladen wurde und
beschlussfähig versammelt ist.
Änderungswünsche zur Tagesordnung wurden dahin gehend vorgetragen, dass der Mitteilungspunkt
1 vorgezogen wird und Herr Neumann vom Planungsbüro ibN aus Weiler nach seinem
Bericht zum Sachstand der Rad- und Wegebrücke die Sitzung verlassen kann.
Somit wurde folgende Tagesordnung behandelt:
-2-
T a g e s o r d n u n g
Öffentlich
1. Einwohnerfragestunde
2. Informationen zum Hochwasserschutzkonzept
3. Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren des Umbaus Bahnhof Altenbamberg
4. Annahme einer Spende
5. Mitteilungen und Anfragen
Nicht öffentlich
1. Grundstücksangelegenheiten
Öffentlich
TOP 1 Einwohnerfragestunde
Ortsbürgermeister Conrad informiert die Zuhörer, dass ihre Fragen unter Top 3 und 5 abgehandelt
werden.
TOP 2 Informationen zum Hochwasserschutzkonzept
Herr Schark vom Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt aus Rockenhausen stellt seinen Plan zum
Hochwasserschutzkonzept vor und nimmt im Analyseteil Stellung zu:
1. Veranlassung, Aufgabenstellung
– Starkregenereignis am 30.05.2016 mit Überschwemmungen und Überflutungen
– Schadensausmaß, Schadensbeseitigung
– Umweltministerium RLP: Erstellung von örtlichen Hochwasserschutzkonzepten
(HWSK) unter Berücksichtigung der Starkregenereignisse
– Beauftragung des Ingenieursbüros Monzel-Bernhardt mit der Erstellung der HWSK in
den Ortsgemeinden Altenbamberg, Hochstätten, Feilbingert und Hallgarten.
2. Ziel des örtlichen Hochwasserschutzkonzeptes
– Verbesserung der Hochwasser – und Überflutungsvorsorge in den Kommunen
– Eigenvorsorge bei Hochwasser unterstützen (WHG § 5)
– Schwachpunkte analysieren
– Maßnahmen entwickeln
– Einbindung des vorhandenen HWSK der VG Bad Münster am Stein/Ebernburg
(2014) für den Bereich der Alsenz (Gewässer II. Ordnung)
3. Unterscheidung Flusshochwasser- Überflutung infolge Starkregen
– Flusshochwasser: Erhöhter Abfluss eines Fließgewässers mit größerem Einzugsgebiet
(Alsenz 316 km²), längere Niederschlagsereignisse, Vorlaufzeit – Vorwarnzeit
– Starkregenereignisse: Sehr große Niederschlagsmengen in kurzer Zeit, lokal begrenzte
Ereignisse (A < 10 km²), keine Vorhersage- keine Vorwarnzeit
– Hochwasserschutzkonzept für die Alsenz (Gewässer II. Ordnung) liegt vor
-3-
4. Ablauf des örtlichen Hochwasserschutzkonzeptes
– Auftaktgespräch
– Vor-Ort-Erhebungen
– Auswertungen/Analyse
– 1. Bürgerversammlung (Analyse)
– Maßnahmenvorschläge
– Prüfung der Vorschläge
– Erstellung des Konzeptes
– 2. Bürgerversammlung (Konzeptvorstellung)
– Ausfertigung des Konzeptes
5. Analyse
5.1 Starkregenereignis vom 30.05.2016
Beginn am 29.05.2016, 18.00 Uhr
Ende am 30.05.2016, 11.00 Uhr
Der Niederschlag erreichte in 17 Stunden eine Höhe von ca 72 mm. Dies entspricht
einem 20-Jährlichen Niederschlagsereignis. Im Vergleich zum Moschelbachhochwasser
im September 2014 erreichte der Niederschlag in 3 Stunden eine Höhe von ca.
90 mm.
Folgende Situation gab es vor dem Starkregenereignis:
Januar – Mai 2016 Niederschlagshöhe von 70% über dem statistischen Mittel
27.05. und 28.05.2016 stärkere Niederschläge, so dass eine Sättigung der Böden
(Wiesen, Felder und Wald) eingetreten ist.
5.2 Problemstellen im Ortsbereich
Eilbach : Überflutung Ufermauer, Durchlässe
Am Schlossberg : Breitflächige Überflutung
Burgstraße – DGH : Einlaufsituation Bereich Straßensenke
GWG Bruchwiese : „schlafendes Gewässer“
Am Rödelstein : Durchlass, wasserführender Weg
Allgemein : Topographische Situation
Außengebietsentwässerung
6.0 Weitere Vorgehen
– Termin Bürgerversammlung (Analyse)
– Maßnahmenvorschläge
Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.
TOP 3 Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren des Umbaus Bahnhof Altenbamberg
Der Ortsgemeinderat berät und beschließt über die in der Sachdarstellung aufgeführte Stellungnahme.
Sachdarstellung:
Die Planfeststellungsunterlagen nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für das Vorhaben:
„ Haltepunkt (Hp) Altenbamberg: Barrierefreier Umbau der Verkehrsstation in der Verbandsgemeinde
Bad Kreuznach, Ortsgemeinde Altenbamberg, ca. von Bahn-km 45,2 bis Bahnkm
45,7 der Strecke 3320 Hochspeyer-Bad Münster am Stein“ lagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung
Bad Kreuznach während der Dienstzeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Einwendungen konnten abgegeben werden.
Stellungnahme der Ortsgemeinde
-4-
1) Die Ortsgemeinde Altenbamberg hat im Jahr 2016 mit der DB Netz AG einen Gestattungsvertrag
abgeschlossen, der u.a. eine Wegeausleuchtung mittels drei Lampen zwischen den Grundstücken
153 und 1973 regelt ( Punkte 1.2, 5.2 und 10.4 des Vertrages). Es wird gebeten, die
Ausleuchtung mit in die Planfeststellung aufzunehmen und diese im Anschluss mit auszuschreiben.
2) Bei der vorübergehenden Inanspruchnahme von Grundstücken (BE-Fläche), welche sich im
Eigentum der Ortsgemeinde befinden, sind diese nach der Beendigung der Inanspruchnahme
wieder in den ursprünglichen vorgefundenen Zustand zu versetzen. Der Zustand der Flächen ist
im Vorfeld –evtl. über ein Beweissicherungsverfahren- festzuhalten. Wir weisen darauf hin, dass
die gemeindeeigenen Fläche Flurstück 895/2 (Sportplatz) zwischenzeitlich verpachtet wurde.
Hier ist Kontakt mit dem Pächter Herrn Wolfgang Trautwein, Friedrichstraße 19 – 23, 55237
Lonsheim aufzunehmen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindestraße „Hautstraße (Flurstück 122/9) –
Zum Rödelstein (Flurstück 401/4)“ einen bituminösen Aufbau von nur 6 bis 8 cm hat. Der bituminöse
Aufbau hinter dem Bahnübergang in Richtung Friedhof (BE-Fläche) (Flurstück 192/3
sowie Flurstück 192/4) ist noch geringer. Aufgrund der geringen bituminösen Stärke ist mit
Schäden am Oberbau sowie an der Entwässerungseinrichtung (Rinnenanlage; Straßeneinläufe)
durch den Baustellenverkehr zu rechnen. Die entstehenden Schäden sind nach Beendigung der
Baumaßnahme durch den Maßnahmenträger zu beseitigen.
Die beiden Stützwände einschließlich des vorhandenen Rohrgeländers an der Gemeindestraße
„Hauptstraße (Flurstück 122/9) – Zum Rödelstein“ sind ebenfalls in das Beweissicherungsverfahren
einzubinden.
Sollte das Flurstück 153 ebenfalls zur Andienung der Baustelle dienen, wir gehen davon aus, da
der Bahnsteig in Richtung Bad Münster a. St. verlängert wird, sollte der vorhandenen Zustand
ebenfalls wieder hergestellt werden. Die Ortsgemeinde wird für das Flurstück die Verkehrssicherungspflicht
laut Gestattungsvertrag (Gestattungsvertrag wird der Stellungnahme beigefügt)
übernehmen.
3) Der Kauf einer 1 m² großen Fläche von dem im Eigentum der Ortsgemeinde befindlichen
Grundstück/ Flurstück 192/3 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollzogen. (Stellungnahme
des Ortsgemeinderates unter TOP 6 der Sitzung wird entsprechend berücksichtigt).
4)Bei der Anlegung des Außenbahnsteigs 2 (Fahrtrichtung Hochspeyer) wird das anfallende
Oberflächenwasser des Bahnsteigs über eine Sammeltransportrohrleitung DN 250 sehr wahrscheinlich
in den vorhandenen Durchlass zwischen den Flurstücken 197/1 und 197/2 geleitet.
Die Ortsgemeinde geht davon aus, dass die Unterhaltungspflicht für den Durchlass bei der
Deutschen Bahn verbleibt. Hier ist eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Der vorhandene
Graben am Flurstück 192/3 fällt beim Bau des Bahnsteiges weg. Die Entwässerung des Flurstücks
192/3 muss daher technisch neu geregelt werden (Bordrinnenanlage, Einlaufwerk).
5) Der Außenbahnsteig 2 (Fahrtrichtung Hochspeyer) wird mit einer reduzierten Bau Länge von
130 m errichtet. Die Regellänge soll aufgrund der örtlichen Randbedingungen nicht realisierbar
sein. Der Reduzierung der Bau Länge wird nur unter der Prämisse sowie der Garantiegebung
seitens der deutschen Bahn zugestimmt, dass trotz reduzierter Bahnsteiglänge der Regionalexpress
an dem Bahnsteig hält.
6) Redaktioneller Hinweis:
Die Ortsgemeinde Altenbamberg ist seit dem 01.01.2017 der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach
zugeordnet. Die Verbandsgemeinde Bad Münster a. St.-Ebernburg wurde zum 31.12.2016
aufgelöst.
Es wird gebeten, die Daten (Zeitschiene) der Baudurchführung / Umsetzung der Maßnahme zu
aktualisieren.
Die Stellungnahme der Ortsgemeinde soll um folgende Punkte ergänzt werden:
-5-
Punkt 6 „Redaktioneller Hinweis“ wird zu Punkt 8
Punkt 6) Die Ortsgemeinde weist darauf hin, dass während der Baumaßnahme der Friedhof
(Bestattungen, Grabpflege), sowie die Zuwegung über die Parzelle (192/3 + 192/4) zu den dort
dahinterliegenden Kleingartengrundstücke sowie das Erholungsgelände des Fischereivereins
tagsüber und an Wochenenden aufrecht erhalten bleiben sollte „Alte Mühle“. Ist dies aufgrund
des Bauablaufes nicht möglich, bittet die Ortsgemeinde um frühzeitige Mitteilung, sowie den
Auftraggeber dieses über das örtliche „Amtsblatt“ bzw. über Hinweistafeln bekannt zu geben.
Punkt 7) Die Ortsgemeinde weist darauf hin, dass der Außen Bahnsteig Richtung Hochspeyer
für den Regionalexpress evtl. zu kurz ist. Da dieser allerdings auch weiterhin den Haltepunkt
Altenbamberg bedienen muss, ergeben sich evtl. Überschneidungen beim Einfahren des Zuges
mit der in diesem Fall geschlossenen Schrankenanlage „Am Rödelstein“. Um ein überqueren
der geschlossenen Schrankenanlage von Fahrgästen (verbotenes Verhalten) aus Gründen der
Sicherheit zu verhindern, sollte die Schrankenanlage nach dem der Zug zum Stillstand gekommen
ist öffnen. Es sollte den Fahrgästen, welche erst nach dem Öffnen der Schrankenanlage
die Gleise überqueren, genügend Zeit zum Zusteigen gegeben werden.
Der Beschlussvorschlag sowie die zwei ergänzten Punkte wurde einstimmig angenommen.
TOP 4 Annahmen einer Spende
Die Angehörigen von Herrn Bäsler haben 1.000,00 € für das Wiesengrabfeld gespendet. Damit
soll ein Baum sowie Sträucher gepflanzt und die anstehende Böschung dorthin mit Mutterboden
abgeflacht werden.
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende einstimmig zu.
TOP 5 Mitteilungen und Anfragen
Herr Conrad informiert den Gemeinderat
-zur Fuß- und Radwege-Brücke
Herr Conrad führt kurz in das Thema ein und erteilt Herrn Neumann vom gleichnamigen Ingenieurbüro
das Wort.
Herr Neumann berichtet, dass die mit der Fertigung der Brücke beauftragte Fa. Schmees &
Lühn aus Friesenburg nicht die Befähigung erlangt hat, alle Schweißnähte in Form und Art an
den Hauptträgern zu schweißen. Hier müssen nun andere technischen Lösungen favorisiert
werden oder Subunternehmen / Lohnschweißer gesucht werden, die entsprechenden AluSchweißarbeiten
nur an den Hauptträgern ausführen können.
Herr Neumann wird sich mit der Problematik befassen und dies mit dem Prüfingenieur abklären.
Abschlagszahlungen an die Fa. Schmees & Lühn sind bisher nicht erfolgt und werden solange
das Bauwerk nicht vor Ort montiert, auch nicht erfolgen.
– zur Bauleitplanung:
Der Regionale Raumordnungsplan Rheinhessen-Nahe (RROP) ist in Bezug auf die Darstellung
von Wohnbauflächen überarbeitet worden.
Auf Grund dessen hat der Bauausschuss der Verbandsgemeinde 2016 u.a. beschlossen, das
Büro Jestedt mit der Prüfung bereits dargestellter sowie der Ortsgemeinden gewünschter Bauflächen
zu beauftragen.
(Diese Prüfung wird nunmehr auch für die vier neuen Ortsgemeinden durchgeführt).
Hierzu hat im April d.J. eine Ortsbegehung stattgefunden.
-6-
Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan von Gewerbe- und Mischgebiet in Allgemeines
Wohngebiet zu ändern.
Fortschreibung Flächennutzungsplan / Erweiterung des Neubaugebietes im Bereich „Auf dem
Allengrunde“
Grundsätzlich bleibt im Ortsgemeinderat die Frage zu klären, mit welchem Bereich die Ortsgemeinde
Altenbamberg starten möchte.
Eine Beschlussfassung wird nach Klärung des Abstimmungsbedarfes erfolgen.
-über Wildschäden am Friedhof
Die Jagdgenossenschaft Bezirk 2 hat mitgeteilt, dass bei der letzten Treibjagd vier Rehe geschossen
wurden. Daraufhin wurde der Antrag von der Ortsgemeinde an die Jagdgenossenschaft
Bezirk 2 auf die Errichtung eines Zaunes im Bereich Friedhof erst einmal vertagt. Es
bleibt abzuwarten, wie sich die Situation der Schäden auf dem Friedhof im Herbst entwickelt.
-über den defekten Streuer bzgl. Winterdienst und Böschungsmulcher
Die Ortsgemeinde hat bisher keine Geldmittel für eine Ersatzbeschaffung der beiden Geräte zur
Verfügung. Der Bedarf ist dringend vorhanden. Über einen Nachtragshaushalt wird nachgedacht.
-zur Verkehrssicherheit „Am Treuenfels“
Mit der Polizeiinspektion Bad Kreuznach, der Verbandsgemeinde und der Kreisverwaltung wird
ein gemeinsamer Termin vereinbart, um zu klären mit welchen geeigneten Maßnahmen die
Verkehrssicherheit im Einmündungsbereich B 48 – K 85 – „Zum Treuenfels“ erhöht werden kann.
-über die Reparatur des Traktors
Der Traktor der Ortsgemeinde, hatte die diesjährige Hauptuntersuchung bestanden. Reparaturen
wurden im Vorfeld an einem Zylinder des Frontladers sowie der Lenkung und an den Hydraulikanschlüssen
für die Anbaugeräte durchgeführt.
– über den Spielplatz der Ortsgemeinde
In der Ausgabe der Allgemeinen –Zeitung Bad Kreuznach vom 22.04.2017 wurde der gemeindeeigene
Spielplatz lobenswert erwähnt.
-über die anstehende Heizungssanierung in der KITA und der Alsenzhalle
Das Leistungsverzeichnis ist fertig gestellt. Die Ausschreibung läuft über die Fa. Ruhl und die
Verbandsgemeinde KH. Die Submission ist für den 05.07.2017 vorgesehen.
-über die Breitbandversorgung
Die Telekom beabsichtigt ihr Breitbandnetz in Altenbamberg flächendeckend auszubauen. Ein
Ortstermin fand bereits statt. Es ist geplant bis April 2018 die Maßnahme zum Abschluss zu
bringen. Eine Informationsveranstaltung von Seiten der Telekom ist vorgesehen.
-über das Weinfest der Verbandsgemeine Bad Kreuznach
Das diesjährige Weinfest der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, findet in der Ortsgemeinde
Pfaffen-Schwabenheim statt. Es wird angeregt sich im nächsten Jahr mit einem eigenem Stand
oder am Westumzug zu beteiligen.
Ende der Sitzung 22:00 Uhr

Holger Conrad Ortsbürgermeister

Dienstag, 07. März 2017

Niederschrift über die öffentliche und nicht öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Altenbamberg
am Dienstag, 07. März 2017, um 19:30 Uhr im Bürgerhaus Alsenztal
Anwesende:
Ortsbürgermeister Holger Conrad
1. Beigeordnete Ingrid Dauer
die Ratsmitglieder:
Josef Wollschied
Barbara Wollschied
Karl-Ernst Laubenstein
Horst Stoll
Eric Herlitzius
Hans-Reiner Mecking
Stefan Saam
Rosalie Jost
Evelyn Reuße-Weber
von der Verwaltung:
Peter Frey (Bürgermeister)
Peter Butzbach (Schriftführer)
Entschuldigt waren:
2. Beig. Helmut Peter
Edmund Ackermann
Weitere Anwesende:
2 Zuhörer
Ortsbürgermeister Conrad eröffnet um 19:35 Uhr die Sitzung und begrüßt die anwesenden Ratsmitglieder, die Besucher sowie Herrn Frey und Herrn Butzbach von der Verbandsgemeinde. Er stellt fest, dass der Ortsgemeinderat form- und fristgerecht eingeladen wurde und beschlussfähig versammelt ist.
Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche zur Tagesordnung wurden nicht vorgetragen.
Somit wurde folgende Tagesordnung behandelt:
Tagesordnung
Öffentlich
1. Einwohnerfragestunde
2. Beratung und Beschlussfassung über die Zuständigkeitsübertagung „Breitbandausbau“ auf die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach gemäß § 67 Abs. 5 GemO für das Projekt des Landkreises „Projektträgerschaft landkreisweiter Breitbandausbau“
3. Grundstücksangelegenheiten
4. Annahme einer Spende
5. Mitteilungen und Anfragen
Nicht öffentlich
1. Personalangelegenheiten
Öffentlich
TOP 1 Einwohnerfragestunde
Ortsbürgermeister Conrad verliest die als Anlage beigefügte Anfrage von Herrn Gerhard Trierweiler vom 01.03.2017. Die darin gestellten Fragen werden von Herrn Conrad, Herrn Frey und Herrn Butzbach weitestgehend beantwortet. Darüber hinaus wurde Herrn Trierweiler eine schriftliche Beantwortung durch die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zugesagt.
TOP 2 Beratung und Beschlussfassung über die Zuständigkeitsübertagung „Breitbandausbau“ auf die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach gemäß § 67 Abs. 5 GemO für das Projekt des Landkreises „Projektträgerschaft landkreisweiter Breitbandausbau“
Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und die Beibehaltung der Attraktivität des gesamten Kreisgebiets, z. B. bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, bei der Vermarktung von Bauplätzen und Immobilien und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die flächendeckende Versorgung des ländlichen Raumes mit einem schnellen und leistungsfähigen Internet ist in den letzten Jahren so wichtig und unerlässlich geworden, dass diese Aufgabe inzwischen zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu zählen ist. Der technologische Fortschritt geht unaufhaltsam weiter. Bis heute zeigt sich dies sowohl in Untersuchungen zu Prozessorleistungen oder Zugangsbandbreiten, als auch im Wachstum des Datenverkehrs und der Leistungsfähigkeit von Verbrauchergeräten. Bereits heutige Anwendungen nutzen die bestehenden Bandbreiten von Internetverbindungen aus. Das sich ändernde Nutzerverhalten und der Einzug von leistungsfähigerer Technologie in den Alltag werden zukünftig deutlich höhere Bandbreiten erfordern.
Im Kreisgebiet haben derzeit mehr als 98 Prozent der Haushalte eine Grundversorgung von mindestens 6 Mbit/s, jedoch nur etwa 85 Prozent eine leistungsfähige NGA-Versorgung ≥ 30 Mbit/s (Quelle: TÜV Rheinland/Stand: Mitte 2016).
Vor diesem Hintergrund soll auf Kreisebene die Umsetzung einer NGA-Strategie für das Gebiet des Landkreises, die eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internet zum Ziel haben soll, angestrebt werden. Hierbei sollen nach Abschluss der Maßnahme voraussichtlich für mindestens 85 % der Haushalte im Planungsgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download gewährleistet werden sowie für 100 % der Haushalte mindestens 30 Mbit/s.
Um ein kreisweites Projekt durchführen und an den Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene teilnehmen zu können, ist die Bildung eines Zielgebietsclusters möglichst in der Größe eines Landkreises erforderlich.
Die Kreisverwaltung hat hierzu mit Zustimmung des Kreistages eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese Machbarkeitsstudie wird u.a. Aussagen treffen zu dem Ausbaugebiet und – auf Basis einer im Rahmen der Studie zu erstellenden Netzplanung – zu den geschätzten Kosten des Ausbaus eines Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes.
Für einen landkreisweit gebündelten Breitbandausbau müsste in einem ersten Schritt die Kompetenz zum Breitbandausbau bzw. zur Förderung des Breitbandausbaus von den Ortsgemeinden auf die jeweilige Verbandsgemeinde übertragen werden.
Nach § 2 Abs. 1 GemO ist die Breitbandversorgung eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Ortsgemeinde. Gemäß § 67 Abs. 5 können Ortsgemeinden Selbstverwaltungsangelegenheiten den Verbandsgemeinden mit deren Zustimmung zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen.
Nach der Übertragung der Zuständigkeit auf die Verbandsgemeinden würden diese sowie die Städte Bad Kreuznach und Kirn den Landkreis Bad Kreuznach mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem sachlich begrenzten Aufgabenteil „Ertüchtigung des Breitbandnetzes im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz“ beauftragen. Hierzu zählen neben dem Planen und Umsetzen des Breitbandausbaus auch das Erteilen von Aufträgen und das Stellen von Förderanträgen.
In dem öffentlich-rechtlichen Vertrag sollen die Verbandsgemeinden dazu verpflichtet werden, dem Landkreis die nicht durch Fördermittel beziehungsweise Kostenbeteiligungen von EU, Bund und Land sowie sonstige Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten zu erstatten. Nach derzeitiger Sachlage kann für das Ausbauprojekt mit einem kombinierten Bundes- und Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 90 % gerechnet werden (Fördersatz Land 40 %, Fördersatz Bund 50 %).
Von der geplanten Ausbaustrategie profitieren nicht nur schlecht versorgte Ortsgemeinden; auch nach heutigem Stand gut versorgte oder kürzlich ausgebaute Gemeinden können von dem durchzuführenden flächendeckenden Ausbau auf einheitliche NGA-Standards positive Effekte erwarten.
Die Kosten des Projektes stehen gegenwärtig noch nicht fest und können erst nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie schätzungsweise bzw. nach erfolgter Ausschreibung genauer beziffert werden. Mit der Beschlussfassung zur Aufgabenübertragung gehen die Ortsgemeinden weder die Verpflichtung zu einem späteren Ausbau, noch zu einer konkreten Kostenübernahme ein. Erst wenn die entstehenden Kosten durch das von uns zur Erstellung der Machbarkeitsstudie beauftragte MICUS-Institut geschätzt wurden und zeitlich noch vor der Ausschreibung der Ausbauleistungen wird den Ortsgemeinden nochmals Gelegenheit gegeben, sich z.B. aus Gründen der entstehenden Kosten aus dem Projekt zurückzuziehen bzw. am Ausbau nicht teilzunehmen.
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde begrüßt das Vorhaben des Landkreises, die Breitbandinfrastruktur im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz zu ertüchtigen, und überträgt nach § 67 Abs. 5 GemO einstimmig der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach mit deren Zustimmung die Aufgabe der „Breitbandversorgung“.
TOP 3 Grundstücksangelegenheiten
Beratung und Beschlussfassung über die Verpachtung des Alten Sportplatzes
Nach der Ortsgemeinderat hat beschlossen hatte, dass das auf dem Sportplatzgelände zugunsten des Turn- und Sportvereins 04 Altenbamberg e.V. eingetragene Erbbaurecht gelöscht wird, wurde die Löschung mit Vertrag vom 08.08.2016 beim Notariat Dr. Mackeprang beurkundet. Die Löschung im Grundbuch ist bereits vollzogen.
Herr Wolfgang Trautwein, Friedrichstraße 19 – 23, 55237 Lonsheim hat die Anpachtung des Alten Sportplatzgeländes beantragt.
Eckdaten des Vertrages:
Pachtdauer 5 Jahre mit einer zweimaligen Option zur Verlängerung von je 5 Jahren nach vorheriger Zustimmung durch den Rat.
Pachtzins 100 EUR pro Jahr.
Nutzung als Brachfläche mit zweimaligem Mulchen pro Jahr.
Jedes Gemeinderatsmitglied hat mit der Einladung zur Sitzung den Entwurf des Pachtvertrages mit Auszug aus der Flurkarte erhalten.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das Gelände des Alten Sportplatzes, Gemarkung Altenbamberg, Flur 0, Flurstücke 895/2 und 897/2 an Herrn Wolfgang Trautwein, Lonsheim zu verpachten.
TOP 4 Annahme einer Spende
Die Sparda-Bank Südwest eG möchte für die Umgestaltung des Bolz- und Spielplatzes am Schloßberg einen Betrag von 3.000 Euro für die Anschaffung einer Außentischtennisplatte spenden.
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende einstimmig zu.
TOP 5 Mitteilungen und Anfragen
Herr Conrad informiert den Gemeinderat
– über den aktuellen Stand des von der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg in Auftrag gegebene Hochwasserschutzkonzept.
– darüber, dass das Eisenbahnbundesamt die Plangenehmigung für das Vorhaben „Bahnübergänge (BÜ) 2216, 2217, 2218: Änderung der technischen Sicherung“ in der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, Ortgemeinde Altenbamberg mit Schreiben vom 10.01.2017 erteilt hat.
– darüber, dass das Feuerwehrgerätehaus über eine Grube entwässert wird, die bei den Abwasserbetrieben nicht eingetragen war. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Verbandsgemeinde als Eigentümer des Gebäudes vom Abwasserbetrieb der Stadt Bad Kreuznach verpflichtet wird, das Feuerwehrgerätehaus an den Kanal anzuschließen.
– darüber, dass auf dem Friedhof am Wiesengrabfels drei Tannen entfernt wurden. Zwei weitere Bäume neben der Friedhofshalle sollen noch gefällt werden.
– darüber, dass in den Wintermonaten Gräber häufig durch Rehe beschädigt werden. Um dem entgegen zu wirken, soll die Zaunanlage des Friedhofes teilweise erneuert werden. Das Angebot der Firma Eckes vom 19.01.2017 über 3.020,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer wurde mit der Bitte um Gewährung eines Zuschusses an die Jagdgenossenschaft geschickt. Die Entscheidung der Jagdgenossenschaft erfolgt voraussichtlich im Mai.
– darüber, dass die Ölflecken auf der Fläche vor dem Friedhof entfernt wurden.
– darüber, dass der ca. 40 Jahre alte Traktor der Ortsgemeinde an mehreren Stellen Öl verliert. Die Schäden wurden von Ratsmitglied Stefan Saam festgestellt und dokumentiert. Nach der TÜV-Abnahme im April soll ein Reparaturangebot eingeholt werden.
– darüber, dass der Bahnhof zur Zeit stark verschmutzt ist. Der Eigentümer wurde diesbezüglich am 24.01.2017 angeschrieben, hat sich bis dato jedoch noch nicht dazu geäußert.
– darüber, dass bezüglich der Parksituation am Frauenkopf eine Besichtigung mit dem Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach stattgefunden hat.
– darüber, dass am Schloßberg (Parzelle 788/15) eine Weinbergsmauer eingestürzt ist.
– darüber, dass die umgestürzten Bäume am Sonnenhof von der Bahn entfernt wurden.
– darüber, dass die Ortsgemeinde Altenbamberg seit Januar 2017 von den Stadtwerken Bad Kreuznach mit weichem Wasser versorgt wird.
– darüber, dass der Dreck-weg-Tag der Ortsgemeinde Altenbamberg am 11.03.2017 stattfindet.
Im Anschluss informiert Herr Bürgermeister Frey über das Weinfest der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, das in der Zeit vom 16. bis zum 19.06.2017 in der Ortsgemeinde Pfaffen-Schwabenheim stattfindet, sowie über den Veranstaltungskalender der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach. Ferner erläutert er die unterschiedlichen Finanzierungsmodelle für die Grundschulen in der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach.
Abschließend weißt Herr Conrad auf die Landratswahl am 19.03.2017 hin.
Holger Conrad Ortsbürgermeister Peter Butzbach Schriftführer